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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Informationen und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Aksu Biebow GbR (im Folgenden „Anbieter“) und den Hotels bzw. Geschäftskunden (im Folgenden „Hotel“ oder „Kunde“), die die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.

1.2 Der Anbieter bietet Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben Dienstleistungen zur Optimierung der Buchbarkeit und Erreichbarkeit, einschließlich einer Remote-Rezeptionslösung, Unterstützung bei der Zahlungsabwicklung und Gästeverwaltung.

1.3 Diese AGB sind ausschließlich maßgeblich; abweichende Bedingungen des Hotels werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.4 Mit der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters erklärt sich das Hotel mit diesen AGB einverstanden.

2. Leistungsbeschreibung und Umfang der Dienstleistungen

2.1 Der Anbieter erbringt für das Hotel eine Vielzahl von Dienstleistungen, insbesondere:
• Annahme und Bearbeitung von Anrufen sowie Gästekommunikation zu den im individuellen Pflichtenheft festgelegten Zeiten.
• Unterstützung bei der Verwaltung von Buchungen und Gästen über das Property Management System (PMS) des Hotels.
• Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe, wobei Zahlungen auf das Konto des Hotels überwiesen werden.
• Pflege und Aktualisierung von Buchungen sowie Auskunftserteilung an Gäste gemäß den vereinbarten Aufgaben im Pflichtenheft.

2.2 Ein individuelles Pflichtenheft wird in Zusammenarbeit mit dem Hotel erstellt, das die spezifischen Aufgaben, Pflichten und Verfügbarkeiten des Anbieters festlegt.

2.3 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für physische Notfälle oder Sicherheitsmaßnahmen vor Ort; das Hotel stellt eine Notfallnummer zur Verfügung, die im Bedarfsfall kontaktiert werden kann.

2.4 Der Anbieter ist nicht für Aufgaben verantwortlich, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung wird getroffen.

3. Verantwortlichkeiten des Anbieters und des Hotels

3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem Pflichtenheft zu erbringen.

3.2 Das Hotel stellt dem Anbieter alle notwendigen Informationen und Zugänge zum PMS zur Verfügung.

3.3 Das Hotel ist verantwortlich für alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor Ort sowie die Bereitstellung eines Ansprechpartners für Notfälle.

3.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Hotels entstehen, und übernimmt keine Verantwortung für technische Ausfälle.

3.5 Anfragen oder Aufträge, die außerhalb des festgelegten Leistungsumfangs liegen, können vom Anbieter abgelehnt oder nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt werden.

4. Pflichtenheft und individuelle Absprachen

4.1 Für jedes Hotel wird ein individuelles Pflichtenheft erstellt, das den genauen Leistungsumfang der Dienstleistungen festlegt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4.2 Das Pflichtenheft regelt unter anderem:
• Zeiten der Annahme von Anrufen und Verwaltung von Buchungen.
• Zu übernehmende Aufgaben in der Gästeverwaltung und Kommunikation.
• Individuelle Wünsche und Zusatzleistungen des Hotels.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Zahlungen sind jeweils am 1. des Folgemonats fällig.

5.2 Das Hotel kann per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zahlen. Bei Lastschrift erteilt das Hotel ein SEPA-Mandat.

5.3 Zahlungen über Stripe werden auf das Konto des Hotels überwiesen. Der Anbieter behält sich vor, Stripe oder andere Zahlungsdienstleister zu nutzen.

5.4 Transaktionsgebühren werden vom Hotel getragen und sind ebenfalls zum 1. des Folgemonats fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Dienstleistung auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.

6. Testphase und Vertragslaufzeit

6.1 Der Anbieter bietet eine kostenlose 14-tägige Testphase. Während dieser Zeit entstehen dem Hotel keine Kosten.

6.2 Nach Ablauf der Testphase kann das Hotel den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verlängern oder beenden.

6.3 Nach der Testphase gilt der Vertrag unbefristet, sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine andere Laufzeit getroffen wird. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende.

6.4 Bei Kündigung werden bereits begonnene Dienstleistungen bis zum Ende des laufenden Monats abgeschlossen.

7. Leistungsumfang und Service

7.1 Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:
• Annahme und Bearbeitung von Anrufen sowie Verwaltung des PMS nach den im Pflichtenheft festgelegten Zeiten.
• Allgemeine Rezeptionsaufgaben, wie im Pflichtenheft geregelt.
• Übernahme von Aufgaben ausschließlich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

7.2 Der Anbieter kann Dritte zur Leistungserbringung hinzuziehen, bleibt jedoch Hauptansprechpartner des Hotels.

7.3 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für physische Notfälle und informiert das Hotel im Krisenfall, wenn eine Notfallnummer bereitgestellt wurde.

8. Haftung und Haftungsbeschränkungen

8.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren, und ist auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Handhabung von physischen Notfällen oder Krisen; dies liegt in der Verantwortung des Hotels.

8.3 Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO zu verarbeiten und die Vertraulichkeit aller übermittelten Daten zu wahren.

9.2 Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Dienstleistungen (z.B. Gäste- und Buchungsverwaltung).

9.3 Alle Datenübertragungen erfolgen über verschlüsselte Kommunikationskanäle.

9.4 Alle Mitarbeiter des Anbieters sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und haben entsprechende Datenschutzerklärungen unterzeichnet.

10. Änderung der AGBs und Vertragsbedingungen

10.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern. Änderungen werden dem Hotel mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

10.2 Das Hotel hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Bei Widerspruch kann der Vertrag von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Klausel wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.